Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1.
Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB) gelten für alle Verträge zwischen der WK AluElements (nachfolgend "Dienstleister" genannt)
und ihren Auftraggebern, die bei Abschluss des Vertrages als Verbraucher im
Sinne des § 13 BGB handeln.
1.2. Allen Leistungen liegen ausschließlich
diese Bedingungen zugrunde. Der Geltung etwaiger allgemeiner
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.3. Abweichungen von diesen AGB sind nur
wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart und von der Geschäftsführung des
Dienstleisters unterzeichnet wurden. Sonstige Mitarbeiter oder Vermittler des
Dienstleisters sind zu abweichenden Zusagen nicht befugt.
2.
Angebote / Auftragsbestätigung / Vertragsabschluss
2.1. Unsere Angebote sind stets freibleibend
und unverbindlich. Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Dienstleister.
2.2. Offensichtliche Irrtümer, Schreib- oder
Rechenfehler in Angeboten, Auftragsbestätigungen oder Rechnungen dürfen vom
Dienstleister nachträglich berichtigt werden. Rechtsansprüche aus erkennbar
fehlerhaften Angaben, die im Widerspruch zu den übrigen Auftragsunterlagen
stehen, sind ausgeschlossen.
2.3. Auftragsbestätigungen oder Rechnungen sind
vom Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt auf Richtigkeit zu prüfen. Etwaige
Unstimmigkeiten oder Fehler sind dem Dienstleister unverzüglich anzuzeigen.
2.4. Der Vertragsschluss erfolgt durch die
schriftliche oder mündliche Erteilung der Auftragsbestätigung.
3.
Preise und Preisanpassungen
3.1. Die vereinbarten Preise gelten für den im
jeweiligen Angebot definierten Leistungsumfang. Der vertraglich vereinbarte
Preis ist der in der Auftragsbestätigung oder Rechnung genannte Endpreis in
Euro. Dieser enthält die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer,
Verpackungs-, Transport-, Versand- sowie Montagekosten.
3.2. Ändern sich nach Vertragsschluss auf
Wunsch des Auftraggebers die Stückzahlen, Maße oder Konstruktionsarten, werden
die Preise sowie der Gesamtrechnungsbetrag entsprechend dem Mehraufwand oder
der Ersparnis angepasst.
3.3. Sind seit dem Vertragsabschluss
mindestens 6 Monate vergangen und treten danach unvorhersehbare Steigerungen
bei den Material- oder Lohnkosten ein, ist der Dienstleister zu einer
angemessenen Preiserhöhung berechtigt, es sei denn, es wurde ausdrücklich eine
längere Preisgarantie vereinbart. Übersteigt die Preiserhöhung den Anstieg der
allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Auftragserteilung und Montage nicht
nur unerheblich, hat der Auftraggeber das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
4.
Zahlungsbedingungen
4.1. Sofern nicht anders vereinbart, ist der
Rechnungsbetrag unmittelbar nach Erhalt der Rechnung per Überweisung zur
Zahlung fällig. Bei umfangreichen Aufträgen, deren Montage in mehreren
separaten Terminen erfolgt, ist der Dienstleister zur Erstellung entsprechender
Teil- oder Abschlagsrechnungen berechtigt.
4.2. Bei
Erstaufträgen (Neukunden) sowie bei Verträgen über die Lieferung von Sonder-
und Maßanfertigungen (Waren, die nach kundenspezifischen Vorgaben produziert
werden) behält sich der Dienstleister das Recht vor, die Ausführung des
Auftrags sowie den Produktionsstart von einer vollständigen Vorkasse oder einer
vorab zu leistenden Anzahlung abhängig zu machen. Die Produktion sowie die
verbindliche Terminplanung für die Montage beginnen erst nach vollständigem
Zahlungseingang des jeweils geforderten (Teil-)Betrages auf dem Konto des
Dienstleisters. Die genauen Zahlungsstufen werden im jeweiligen Angebot oder
der Auftragsbestätigung und Rechnung individuell ausgewiesen.
4.3. Skontoabzüge sind unzulässig, es sei
denn, sie wurden vorab schriftlich mit der Geschäftsführung oder einer
vertretungsberechtigten Person vereinbart.
4.4. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur
berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten
oder vom Dienstleister anerkannt wurden.
5. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren und
verbauten Elemente verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung des gesamten
vereinbarten Vertragspreises im Eigentum von WK AluElements.
6.
Gewährleistung und Garantien
6.1. Der Dienstleister übernimmt eine
Gewährleistung von 2 Jahren für die ordnungsgemäße Montage und den Aufbau der
Elemente. Ausgenommen hiervon sind branchenübliche Verschleißteile sowie
elektronische Komponenten.
6.2. Auf die Formbeständigkeit sämtlicher
Aluminiumprofile gewährt der jeweilige Hersteller eine Materialgarantie von 10
Jahren gemäß dessen Garantiebestimmungen.
7.
Kündigungsbedingte Pauschale (Schadensersatz)
Wird der Vertrag vom Kunden
gekündigt oder storniert, ohne dass WK AluElements diese Kündigung zu vertreten
hat, sind wir berechtigt, eine pauschale Vergütung bzw. einen pauschalierten
Schadensersatz in Höhe von 10 %
des vereinbarten Gesamtauftragswertes zu verlangen. Beiden Vertragsparteien
bleibt der Nachweis vorbehalten, dass im konkreten Einzelfall überhaupt kein
Schaden entstanden ist oder der tatsächliche Schaden wesentlich niedriger bzw.
höher als die Pauschale ausfällt.
8.
Baugenehmigungen
8.1. Die Prüfung einer eventuellen
Baugenehmigungspflicht sowie die fristgerechte Beschaffung aller erforderlichen
behördlichen Genehmigungen liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich des
Auftraggebers. Die Verpflichtung zur Kaufpreiszahlung bleibt von einer
ausstehenden oder versagten Baugenehmigung unberührt.
9.
Bedingungen für die Montage und den Aufbau
9.1. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen,
dass zum vereinbarten Aufbautermin die baulichen Voraussetzungen für eine
reibungslose Montage gegeben sind. Kann die Montage aus Gründen, die der
Auftraggeber zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden, trägt der
Auftraggeber die dadurch entstehenden Leerfahrten und Ausfallkosten.
9.2. WK
AluElements ist berechtigt, die vertraglich geschuldeten Leistungen ganz oder
teilweise durch qualifizierte Dritte (Subunternehmer) ausführen zu lassen.
9.3. Verzögert sich der Beginn oder Fortgang
der Montage durch Umstände, die der Auftraggeber zu vertreten hat, sind dem
Dienstleister die dadurch entstehenden Mehraufwendungen zu ersetzen.
9.4. Für Schäden, die im Zuge der Montage am
Eigentum des Auftraggebers (z. B. am Gebäude oder Grundstück) entstehen, haftet
der Dienstleister bei Sachschäden nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei
leichter Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister nur, wenn eine
vertragswesentliche Pflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde.
9.5. Es werden normale, ungehinderte
Einbauverhältnisse vorausgesetzt. Der Montageplatz muss frei zugänglich und
geräumt sein (Gartenmöbel, Pflanzenkübel etc. sind vorab zu entfernen). Bei
Fundamentarbeiten hat der Auftraggeber die betroffene Fläche vorab von Asphalt,
Beton oder Pflaster zu befreien.
9.6. Der Dienstleister übernimmt keine Haftung
für Beschädigungen an unterirdischen oder in der Wand verlaufenden Leitungen
(Strom, Wasser, Gas, Telekommunikation), deren genaue Lage dem Montagetrupp vor
Beginn der Arbeiten nicht schriftlich mitgeteilt wurde.
9.7. Die Wiederherstellung von Pflaster- oder
Bodenbelägen nach Abschluss der Montagearbeiten obliegt dem Auftraggeber. Da
mit Baumaschinen und chemischen Baustoffen (z. B. Montagemörtel) gearbeitet
wird, hat der Auftraggeber empfindliche Böden vorab ausreichend (z. B. durch
Bauvlies) zu schützen. Für Verschmutzungen oder kantige Abplatzungen an nicht
geschützten Pflastersteinen im Fundamentbereich wird keine Haftung übernommen.
9.8. Erforderliche Zusatzarbeiten, die sich
erst bei der Montage als notwendig erweisen, werden separat nach Lohn- und
Materialaufwand abgerechnet.
9.9. Der fachgerechte elektrische Anschluss
von Zubehör (z. B. LED-Beleuchtungen, Markisenmotoren) ist nicht Bestandteil
des Montageauftrags. Dieser muss vom Auftraggeber separat auf eigene Kosten
durch einen qualifizierten Elektrofachbetrieb durchgeführt werden.
9.10. Die Entsorgung des Erdaushubs bei
Fundamentarbeiten sowie das anschließende Anpflastern oder Versiegeln der
Fundamentoberfläche sind nicht im Leistungsumfang enthalten.
9.11.
Da die Montage im Freien stattfindet, sind witterungsbedingte Verschmutzungen
an Wänden oder Böden nicht gänzlich auszuschließen. Der Auftraggeber sorgt
eigenverantwortlich für Schutzabdeckungen.
9.12.
Die Terminplanung erfolgt nach bestem Wissen. Sollte sich eine Montage
witterungsbedingt verschieben müssen, begründet dies kein Rücktrittsrecht und
keinen Anspruch auf Schadensersatz. Dem Dienstleister ist ein angemessener
Zeitpuffer zur Neuorganisation (auch im Hinblick auf Arbeitszeitgesetze und
Folgemontagen) zu gewähren. Ein Anspruch auf Erstattung von Urlaubstagen des
Auftraggebers besteht nicht.
9.13. Nachträgliche Änderungswünsche nach
finaler Auftragserteilung und Ablauf der internen Kulanzfristen sind
ausgeschlossen.
10.
Besondere Produkt- und Konstruktionshinweise
Mit
Annahme dieser AGB nimmt der Auftraggeber folgende produktspezifische
Eigenschaften zur Kenntnis:
10.1. Spannungsrisse bei Glas: Bei
verbauten VSG-Scheiben (Verbund-Sicherheitsglas) kann es in seltenen Fällen zu
spontanen thermischen Spannungsplatzern ohne äußere Einwirkung kommen. Da dies
eine physikalische Eigenschaft des Werkstoffs ist, übernimmt der Dienstleister
hierfür keine Haftung.
10.2. Schneelasten: Außergewöhnliche
Wetterereignisse oder extreme Schneelasten (z. B. im norddeutschen Tiefland)
können in der Standard-Musterstatik nicht berücksichtigt werden. Die
Konstruktion ist bei übermäßiger Schneelast eigenverantwortlich vom
Auftraggeber zu räumen.
10.3. Durchbiegung: Bei größeren Spannweiten sind
materialbedingte Durchbiegungen innerhalb der zulässigen DIN-Toleranzen von bis
zu 2,5 cm möglich und stellen keinen Sachmangel dar.
10.4. Dichtigkeit: Terrassendächer,
Kaltwintergärten und Carports sind per Definition keine Wohnraumerweiterungen. Sie werden
wasserabweisend konstruiert, bieten jedoch keine absolute Schlagregendichtheit
oder vollständige Isolierung. Bei anhaltendem Starkregen oder Extremwetter kann
es zu minimalem Feuchtigkeitseintritt kommen.
10.5. Abdichtungen & Wartungsfugen: Der
Dienstleister übernimmt keine Gewährleistung auf dauerhafte Dichtigkeit von
Silikon- oder Elastomerfugen, da es sich hierbei um gesetzlich definierte
Wartungsfugen handelt, die regelmäßiger Pflege unterliegen. Besondere
Anschlussabdichtungen (z. B. über Wohnräumen, Balkonen oder komplexe
Fassadenanbindungen) müssen bei Bedarf vom Auftraggeber separat an einen
Dachdecker- oder Spenglerbetrieb vergeben werden.
10.6. Markisenmaße: Die bestellte Ausfalltiefe
von Markisen bezieht sich standardmäßig auf einen Neigungswinkel von 5°. Die
tatsächliche horizontale Tiefe verringert sich entsprechend, je steiler der
Neigungswinkel bei der Montage eingestellt wird.
10.7. Toleranzen bei Zuschnitten: Bei
individuellen Profilzuschnitten vor Ort oder im Werk ist ein technisches
Spaltmaß von bis zu 5 mm zulässig.
10.8. Laufgeräusche & Wartung:
Schiebeelemente aus Glas oder Aluminium laufen nicht vollkommen geräuschlos.
Sie erfordern eine regelmäßige Reinigung der Laufschienen durch den
Auftraggeber. Bei Gefälle im Bodenbereich muss die Höhe der Bodenprofile vorab
abgestimmt werden, um ein optisches Auskragen zu vermeiden.
10.9. Statik: Die Anlagen werden auf Basis
von Musterstatiken kalkuliert. Benötigt der Auftraggeber eine objektbezogene
Einzelstatik oder gesonderte Berechnungen für das Bauamt, wird dieser
Mehraufwand nach den Sätzen des Statikbüros gesondert in Rechnung gestellt.
10.10. Allgemeines: WK AluElements legt großen
Wert auf ein respektvolles und professionelles Miteinander auf Augenhöhe sowie
die Einhaltung der gesetzlichen Arbeitszeitregelungen für ihre Mitarbeiter.
Lieferverzögerungen von Vorlieferanten berechtigen den Dienstleister zur
Vereinbarung von Nachhol- oder Folgeterminen. Sprachbarrieren von
Montagehelfern berechtigen nicht zur Mängelrüge, solange das Werk qualitativ
einwandfrei übergeben wird.
11.
Datenschutz
11.1. Wir
weisen darauf hin, dass im Rahmen der Anbahnung und Abwicklung des
Vertragsverhältnisses personenbezogene Daten gemäß Art. 4 Nr. 1 der
Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) verarbeitet werden. Detaillierte
Informationen zur Datenverarbeitung und Ihren Rechten finden Sie in unserer
separaten Datenschutzerklärung oder auf unserer Internetseite unter www.wk-aluelements.de
12.
Gerichtsstand
12.1. Für
alle Streitigkeiten aus dieser Geschäftsbeziehung bestimmt der Dienstleister den
Gerichtsstand; er kann zwischen seinem eigenen Sitz oder dem Sitz des
Auftraggebers wählen. Richtet sich eine Klage direkt gegen den Dienstleister,
ist dessen Sitz der alleinige Gerichtsstand. Gesetzlich vorgeschriebene,
zwingende Gerichtsstände bleiben von dieser Vereinbarung unberührt. Für diese
Bedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen WK AluElements und dem Auftraggeber
gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des
UN-Kaufrechts (CISG), sofern dem keine zwingenden internationalen
Verbraucherschutzrechte entgegenstehen.