Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der WK AluElements (nachfolgend "Dienstleister" genannt) und ihren Auftraggebern, die bei Abschluss des Vertrages als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB handeln.

1.2. Allen Leistungen liegen ausschließlich diese Bedingungen zugrunde. Der Geltung etwaiger allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

1.3. Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart und von der Geschäftsführung des Dienstleisters unterzeichnet wurden. Sonstige Mitarbeiter oder Vermittler des Dienstleisters sind zu abweichenden Zusagen nicht befugt.

2. Angebote / Auftragsbestätigung / Vertragsabschluss

2.1. Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Dienstleister.

2.2. Offensichtliche Irrtümer, Schreib- oder Rechenfehler in Angeboten, Auftragsbestätigungen oder Rechnungen dürfen vom Dienstleister nachträglich berichtigt werden. Rechtsansprüche aus erkennbar fehlerhaften Angaben, die im Widerspruch zu den übrigen Auftragsunterlagen stehen, sind ausgeschlossen.

2.3. Auftragsbestätigungen oder Rechnungen sind vom Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt auf Richtigkeit zu prüfen. Etwaige Unstimmigkeiten oder Fehler sind dem Dienstleister unverzüglich anzuzeigen.

2.4. Der Vertragsschluss erfolgt durch die schriftliche oder mündliche Erteilung der Auftragsbestätigung.

3. Preise und Preisanpassungen

3.1. Die vereinbarten Preise gelten für den im jeweiligen Angebot definierten Leistungsumfang. Der vertraglich vereinbarte Preis ist der in der Auftragsbestätigung oder Rechnung genannte Endpreis in Euro. Dieser enthält die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer, Verpackungs-, Transport-, Versand- sowie Montagekosten.

3.2. Ändern sich nach Vertragsschluss auf Wunsch des Auftraggebers die Stückzahlen, Maße oder Konstruktionsarten, werden die Preise sowie der Gesamtrechnungsbetrag entsprechend dem Mehraufwand oder der Ersparnis angepasst.

3.3. Sind seit dem Vertragsabschluss mindestens 6 Monate vergangen und treten danach unvorhersehbare Steigerungen bei den Material- oder Lohnkosten ein, ist der Dienstleister zu einer angemessenen Preiserhöhung berechtigt, es sei denn, es wurde ausdrücklich eine längere Preisgarantie vereinbart. Übersteigt die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Auftragserteilung und Montage nicht nur unerheblich, hat der Auftraggeber das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

4. Zahlungsbedingungen

4.1. Sofern nicht anders vereinbart, ist der Rechnungsbetrag unmittelbar nach Erhalt der Rechnung per Überweisung zur Zahlung fällig. Bei umfangreichen Aufträgen, deren Montage in mehreren separaten Terminen erfolgt, ist der Dienstleister zur Erstellung entsprechender Teil- oder Abschlagsrechnungen berechtigt.

4.2. Bei Erstaufträgen (Neukunden) sowie bei Verträgen über die Lieferung von Sonder- und Maßanfertigungen (Waren, die nach kundenspezifischen Vorgaben produziert werden) behält sich der Dienstleister das Recht vor, die Ausführung des Auftrags sowie den Produktionsstart von einer vollständigen Vorkasse oder einer vorab zu leistenden Anzahlung abhängig zu machen. Die Produktion sowie die verbindliche Terminplanung für die Montage beginnen erst nach vollständigem Zahlungseingang des jeweils geforderten (Teil-)Betrages auf dem Konto des Dienstleisters. Die genauen Zahlungsstufen werden im jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung und Rechnung individuell ausgewiesen.

4.3. Skontoabzüge sind unzulässig, es sei denn, sie wurden vorab schriftlich mit der Geschäftsführung oder einer vertretungsberechtigten Person vereinbart.

4.4. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Dienstleister anerkannt wurden.

5. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren und verbauten Elemente verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung des gesamten vereinbarten Vertragspreises im Eigentum von WK AluElements.

6. Gewährleistung und Garantien

6.1. Der Dienstleister übernimmt eine Gewährleistung von 2 Jahren für die ordnungsgemäße Montage und den Aufbau der Elemente. Ausgenommen hiervon sind branchenübliche Verschleißteile sowie elektronische Komponenten.

6.2. Auf die Formbeständigkeit sämtlicher Aluminiumprofile gewährt der jeweilige Hersteller eine Materialgarantie von 10 Jahren gemäß dessen Garantiebestimmungen.

7. Kündigungsbedingte Pauschale (Schadensersatz)

Wird der Vertrag vom Kunden gekündigt oder storniert, ohne dass WK AluElements diese Kündigung zu vertreten hat, sind wir berechtigt, eine pauschale Vergütung bzw. einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 10 % des vereinbarten Gesamtauftragswertes zu verlangen. Beiden Vertragsparteien bleibt der Nachweis vorbehalten, dass im konkreten Einzelfall überhaupt kein Schaden entstanden ist oder der tatsächliche Schaden wesentlich niedriger bzw. höher als die Pauschale ausfällt.

8. Baugenehmigungen

8.1. Die Prüfung einer eventuellen Baugenehmigungspflicht sowie die fristgerechte Beschaffung aller erforderlichen behördlichen Genehmigungen liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich des Auftraggebers. Die Verpflichtung zur Kaufpreiszahlung bleibt von einer ausstehenden oder versagten Baugenehmigung unberührt.

9. Bedingungen für die Montage und den Aufbau

9.1. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass zum vereinbarten Aufbautermin die baulichen Voraussetzungen für eine reibungslose Montage gegeben sind. Kann die Montage aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden, trägt der Auftraggeber die dadurch entstehenden Leerfahrten und Ausfallkosten.

9.2. WK AluElements ist berechtigt, die vertraglich geschuldeten Leistungen ganz oder teilweise durch qualifizierte Dritte (Subunternehmer) ausführen zu lassen.

9.3. Verzögert sich der Beginn oder Fortgang der Montage durch Umstände, die der Auftraggeber zu vertreten hat, sind dem Dienstleister die dadurch entstehenden Mehraufwendungen zu ersetzen.

9.4. Für Schäden, die im Zuge der Montage am Eigentum des Auftraggebers (z. B. am Gebäude oder Grundstück) entstehen, haftet der Dienstleister bei Sachschäden nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister nur, wenn eine vertragswesentliche Pflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde.

9.5. Es werden normale, ungehinderte Einbauverhältnisse vorausgesetzt. Der Montageplatz muss frei zugänglich und geräumt sein (Gartenmöbel, Pflanzenkübel etc. sind vorab zu entfernen). Bei Fundamentarbeiten hat der Auftraggeber die betroffene Fläche vorab von Asphalt, Beton oder Pflaster zu befreien.

9.6. Der Dienstleister übernimmt keine Haftung für Beschädigungen an unterirdischen oder in der Wand verlaufenden Leitungen (Strom, Wasser, Gas, Telekommunikation), deren genaue Lage dem Montagetrupp vor Beginn der Arbeiten nicht schriftlich mitgeteilt wurde.

9.7. Die Wiederherstellung von Pflaster- oder Bodenbelägen nach Abschluss der Montagearbeiten obliegt dem Auftraggeber. Da mit Baumaschinen und chemischen Baustoffen (z. B. Montagemörtel) gearbeitet wird, hat der Auftraggeber empfindliche Böden vorab ausreichend (z. B. durch Bauvlies) zu schützen. Für Verschmutzungen oder kantige Abplatzungen an nicht geschützten Pflastersteinen im Fundamentbereich wird keine Haftung übernommen.

9.8. Erforderliche Zusatzarbeiten, die sich erst bei der Montage als notwendig erweisen, werden separat nach Lohn- und Materialaufwand abgerechnet.

9.9. Der fachgerechte elektrische Anschluss von Zubehör (z. B. LED-Beleuchtungen, Markisenmotoren) ist nicht Bestandteil des Montageauftrags. Dieser muss vom Auftraggeber separat auf eigene Kosten durch einen qualifizierten Elektrofachbetrieb durchgeführt werden.

9.10. Die Entsorgung des Erdaushubs bei Fundamentarbeiten sowie das anschließende Anpflastern oder Versiegeln der Fundamentoberfläche sind nicht im Leistungsumfang enthalten.

9.11. Da die Montage im Freien stattfindet, sind witterungsbedingte Verschmutzungen an Wänden oder Böden nicht gänzlich auszuschließen. Der Auftraggeber sorgt eigenverantwortlich für Schutzabdeckungen.

9.12. Die Terminplanung erfolgt nach bestem Wissen. Sollte sich eine Montage witterungsbedingt verschieben müssen, begründet dies kein Rücktrittsrecht und keinen Anspruch auf Schadensersatz. Dem Dienstleister ist ein angemessener Zeitpuffer zur Neuorganisation (auch im Hinblick auf Arbeitszeitgesetze und Folgemontagen) zu gewähren. Ein Anspruch auf Erstattung von Urlaubstagen des Auftraggebers besteht nicht.

9.13. Nachträgliche Änderungswünsche nach finaler Auftragserteilung und Ablauf der internen Kulanzfristen sind ausgeschlossen.

10. Besondere Produkt- und Konstruktionshinweise
Mit Annahme dieser AGB nimmt der Auftraggeber folgende produktspezifische Eigenschaften zur Kenntnis:

10.1. Spannungsrisse bei Glas: Bei verbauten VSG-Scheiben (Verbund-Sicherheitsglas) kann es in seltenen Fällen zu spontanen thermischen Spannungsplatzern ohne äußere Einwirkung kommen. Da dies eine physikalische Eigenschaft des Werkstoffs ist, übernimmt der Dienstleister hierfür keine Haftung.

10.2. Schneelasten: Außergewöhnliche Wetterereignisse oder extreme Schneelasten (z. B. im norddeutschen Tiefland) können in der Standard-Musterstatik nicht berücksichtigt werden. Die Konstruktion ist bei übermäßiger Schneelast eigenverantwortlich vom Auftraggeber zu räumen.

10.3. Durchbiegung: Bei größeren Spannweiten sind materialbedingte Durchbiegungen innerhalb der zulässigen DIN-Toleranzen von bis zu 2,5 cm möglich und stellen keinen Sachmangel dar.

10.4. Dichtigkeit: Terrassendächer, Kaltwintergärten und Carports sind per Definition keine Wohnraumerweiterungen. Sie werden wasserabweisend konstruiert, bieten jedoch keine absolute Schlagregendichtheit oder vollständige Isolierung. Bei anhaltendem Starkregen oder Extremwetter kann es zu minimalem Feuchtigkeitseintritt kommen.

10.5. Abdichtungen & Wartungsfugen: Der Dienstleister übernimmt keine Gewährleistung auf dauerhafte Dichtigkeit von Silikon- oder Elastomerfugen, da es sich hierbei um gesetzlich definierte Wartungsfugen handelt, die regelmäßiger Pflege unterliegen. Besondere Anschlussabdichtungen (z. B. über Wohnräumen, Balkonen oder komplexe Fassadenanbindungen) müssen bei Bedarf vom Auftraggeber separat an einen Dachdecker- oder Spenglerbetrieb vergeben werden.

10.6. Markisenmaße: Die bestellte Ausfalltiefe von Markisen bezieht sich standardmäßig auf einen Neigungswinkel von 5°. Die tatsächliche horizontale Tiefe verringert sich entsprechend, je steiler der Neigungswinkel bei der Montage eingestellt wird.

10.7. Toleranzen bei Zuschnitten: Bei individuellen Profilzuschnitten vor Ort oder im Werk ist ein technisches Spaltmaß von bis zu 5 mm zulässig.

10.8. Laufgeräusche & Wartung: Schiebeelemente aus Glas oder Aluminium laufen nicht vollkommen geräuschlos. Sie erfordern eine regelmäßige Reinigung der Laufschienen durch den Auftraggeber. Bei Gefälle im Bodenbereich muss die Höhe der Bodenprofile vorab abgestimmt werden, um ein optisches Auskragen zu vermeiden.

10.9. Statik: Die Anlagen werden auf Basis von Musterstatiken kalkuliert. Benötigt der Auftraggeber eine objektbezogene Einzelstatik oder gesonderte Berechnungen für das Bauamt, wird dieser Mehraufwand nach den Sätzen des Statikbüros gesondert in Rechnung gestellt.

10.10. Allgemeines: WK AluElements legt großen Wert auf ein respektvolles und professionelles Miteinander auf Augenhöhe sowie die Einhaltung der gesetzlichen Arbeitszeitregelungen für ihre Mitarbeiter. Lieferverzögerungen von Vorlieferanten berechtigen den Dienstleister zur Vereinbarung von Nachhol- oder Folgeterminen. Sprachbarrieren von Montagehelfern berechtigen nicht zur Mängelrüge, solange das Werk qualitativ einwandfrei übergeben wird.

11. Datenschutz
11.1. Wir weisen darauf hin, dass im Rahmen der Anbahnung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses personenbezogene Daten gemäß Art. 4 Nr. 1 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) verarbeitet werden. Detaillierte Informationen zur Datenverarbeitung und Ihren Rechten finden Sie in unserer separaten Datenschutzerklärung oder auf unserer Internetseite unter www.wk-aluelements.de

12. Gerichtsstand
12.1.
Für alle Streitigkeiten aus dieser Geschäftsbeziehung bestimmt der Dienstleister den Gerichtsstand; er kann zwischen seinem eigenen Sitz oder dem Sitz des Auftraggebers wählen. Richtet sich eine Klage direkt gegen den Dienstleister, ist dessen Sitz der alleinige Gerichtsstand. Gesetzlich vorgeschriebene, zwingende Gerichtsstände bleiben von dieser Vereinbarung unberührt. Für diese Bedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen WK AluElements und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG), sofern dem keine zwingenden internationalen Verbraucherschutzrechte entgegenstehen.